Ingenieurbüro für Bauwesen
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Aktuelles

Seit 2016 strengere Energievorgaben für Hausbau

28. Februar 2013 Bundesregierung beschließt Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung. Bauherren müssen voraussichtlich ab 2014 beim Hausbau strengere Vorgaben erfüllen. Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die Entwürfe zur Änderung der Energieein- sparverordnung beschlossen. Neubauten sollen demnach in den nächsten Jahren noch energieeffizienter werden. Auch der Energieausweis ist von den Änderungen betroffen. Der Entwurf zur EnEV beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen: In den Jahren 2014 und 2016 soll jeweils der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf um durch- schnittlich etwa 12,5 Prozent bei Neubauten sinken. Der zulässige mittlere Wärmedurchgangs- koeffizient (Wärmedämmung) der Gebäudehülle soll jeweils um durchschnittlich 10 Prozent sinken. Für bestehende Gebäude ergeben sich keine Änderungen der Anforderungen. Es besteht künftig die Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen, insbesondere bei Verkauf und Vermietung. Des Weiteren sind Verkäufer und Vermieter künftig zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter verpflichtet. Bereits bei Besichtigung des Objektes soll die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an den poten-ziellen Käufer oder Mieter verdeutlicht werden. Es soll ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen eingeführt werden. Quelle: Bundesregierung / BMVBS

Bauen ist so erschwinglich wie nie zuvor

21. Dezember 2012 Der moderate Preisanstieg für Einfamilienhäuser begünstigt neben dem attraktiven Zinsniveau den Erwerb von Wohneigentum. Eine aktuelle Studie, die im Auftrag des Immobilienverbandes IVD durchgeführt wurde, belegt: der Erschwinglichkeitswert für Gesamtdeutschland ist im Jahresvergleich 2011/2012 auf einen Wert von 130 Punkte gestiegen. Ein hoher Erschwinglichkeitswert zeigt dabei eine gute und ein niedriger Wert eine schlechte Erschwinglichkeit an. Quelle: IVD Die Begründung liegt laut Experten vor allem in den historisch niedrigen Zinsen bei der Bau- finanzierung, die innerhalb eines Jahres um 27 Prozent von 3,98 Prozent auf 2,91 Prozent ge- sunken sind und so die Baufinanzierung auch bei geringem Einsatz von Eigenkapital ermög- lichen. Um den Erschwinglichkeitswert zu berechnen, werden die Faktoren Immobilienpreise, Zins- niveau und verfügbares Einkommen zu einer Kennzahl zusammengefasst. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, inwieweit es für einen durchschnittlichen Haushalt finanziell möglich ist, ein eigenes Haus zu erwerben. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass das Einfamilienhaus mit 25 Prozent Eigenkapital und 75 Prozent Fremdkapital finanziert wird. Quelle: IVD und Aktion pro Eigenheim

Würfelförmige Verdrän-

gungskörper für leichte

Betondecken möglich

Dank der neuen DIN können in Deutsch- land neben kugelförmigen Verdräng- ungskörpern auch würfelförmige „Uboot“ Elemente von Daliform verwendet wer- den. So entsprechen die Verdrängungs- körper nun dem Eurocode 2 sowie der DIN 4102-4. Betondecken mit Verdrängungs- körpern lassen sich damit als Platten- decke oder als Rippendecke berechnen. Quelle: Baulinks / 12.08.13
Dipl.-Ing. Thomas Eberhardt BDB
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Im Rahmen der letzten Novellierung von 2009 wurden die Leistungsbilder für Architekten und Ingenieure sowie die Honorarsätze nicht aktualisiert. Statt- dessen wurden die Honorare pauschal um 10 Prozent angehoben. In dieser Legislaturperiode wird die HOAI laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP auf der Grundlage des Bundesrats-Be- schlusses vom 12.6.2009 weiter moderni- siert. Quelle: BDB-NRW / 29.05.13

Honoarordnung für

Architekten und

Ingenieure (HOAI 2013)