Ingenieurbüro für Bauwesen
© 2021 IBE Ingenieurbüro für Bauwesen, Dipl.-Ing. Thomas Eberhardt BDB, IKBau NRW
Aktuelles
Seit 2016 strengere Energievorgaben für Hausbau
28. Februar 2013 Bundesregierung beschließt Entwurf zur Änderung der
Energieeinsparverordnung.
Bauherren müssen voraussichtlich ab 2014 beim Hausbau strengere Vorgaben erfüllen.
Die
Bundesregierung
hat
am
6.
Februar
2013
die
Entwürfe
zur
Änderung
der
Energieein-
sparverordnung
beschlossen.
Neubauten
sollen
demnach
in
den
nächsten
Jahren
noch
energieeffizienter werden. Auch der Energieausweis ist von den Änderungen betroffen.
Der Entwurf zur EnEV beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:
In
den
Jahren
2014
und
2016
soll
jeweils
der
zulässige
Jahres-Primärenergiebedarf
um
durch-
schnittlich
etwa
12,5
Prozent
bei
Neubauten
sinken.
Der
zulässige
mittlere
Wärmedurchgangs-
koeffizient
(Wärmedämmung)
der
Gebäudehülle
soll
jeweils
um
durchschnittlich
10
Prozent
sinken.
Für bestehende Gebäude ergeben sich keine Änderungen der Anforderungen.
Es
besteht
künftig
die
Pflicht
zur
Angabe
energetischer
Kennwerte
in
Immobilienanzeigen,
insbesondere
bei
Verkauf
und
Vermietung.
Des
Weiteren
sind
Verkäufer
und
Vermieter
künftig
zur
Übergabe
des
Energieausweises
an
den
Käufer
oder
neuen
Mieter
verpflichtet.
Bereits
bei
Besichtigung
des
Objektes
soll
die
Pflicht
zur
Vorlage
des
Energieausweises
an
den
poten-ziellen
Käufer oder Mieter verdeutlicht werden.
Es
soll
ein
unabhängiges
Stichprobenkontrollsystem
für
Energieausweise
und
Berichte
über
die
Inspektion von Klimaanlagen eingeführt werden.
Quelle: Bundesregierung / BMVBS
Bauen ist so erschwinglich wie nie zuvor
21. Dezember 2012 Der moderate Preisanstieg für Einfamilienhäuser begünstigt neben dem
attraktiven Zinsniveau den Erwerb von Wohneigentum.
Eine
aktuelle
Studie,
die
im
Auftrag
des
Immobilienverbandes
IVD
durchgeführt
wurde,
belegt:
der
Erschwinglichkeitswert
für
Gesamtdeutschland
ist
im
Jahresvergleich
2011/2012
auf
einen
Wert
von
130
Punkte
gestiegen.
Ein
hoher
Erschwinglichkeitswert
zeigt
dabei
eine
gute
und
ein
niedriger Wert eine schlechte Erschwinglichkeit an.
Quelle: IVD
Die
Begründung
liegt
laut
Experten
vor
allem
in
den
historisch
niedrigen
Zinsen
bei
der
Bau-
finanzierung,
die
innerhalb
eines
Jahres
um
27
Prozent
von
3,98
Prozent
auf
2,91
Prozent
ge-
sunken
sind
und
so
die
Baufinanzierung
auch
bei
geringem
Einsatz
von
Eigenkapital
ermög-
lichen.
Um
den
Erschwinglichkeitswert
zu
berechnen,
werden
die
Faktoren
Immobilienpreise,
Zins-
niveau
und
verfügbares
Einkommen
zu
einer
Kennzahl
zusammengefasst.
Die
Kennzahl
gibt
Auskunft
darüber,
inwieweit
es
für
einen
durchschnittlichen
Haushalt
finanziell
möglich
ist,
ein
eigenes
Haus
zu
erwerben.
Bei
der
Berechnung
wird
davon
ausgegangen,
dass
das
Einfamilienhaus mit 25 Prozent Eigenkapital und 75 Prozent Fremdkapital finanziert wird.
Quelle: IVD und Aktion pro Eigenheim
Würfelförmige Verdrän-
gungskörper für leichte
Betondecken möglich
Dank
der
neuen
DIN
können
in
Deutsch-
land
neben
kugelförmigen
Verdräng-
ungskörpern
auch
würfelförmige
„Uboot“
Elemente
von
Daliform
verwendet
wer-
den.
So
entsprechen
die
Verdrängungs-
körper
nun
dem
Eurocode
2
sowie
der
DIN
4102-4.
Betondecken
mit
Verdrängungs-
körpern
lassen
sich
damit
als
Platten-
decke oder als Rippendecke berechnen.
Quelle: Baulinks / 12.08.13
Dipl.-Ing. Thomas Eberhardt BDB
PLANUNG · STATIK · BAUPHYSIK · FREIE GUTACHTEN · SANIERUNGEN · BAUBEGLEITUNG · MEDIATION · VORTRÄGE
Im Rahmen der letzten Novellierung von
2009 wurden die Leistungsbilder für
Architekten und Ingenieure sowie die
Honorarsätze nicht aktualisiert. Statt-
dessen wurden die Honorare pauschal
um 10 Prozent angehoben. In dieser
Legislaturperiode wird die HOAI laut
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP
auf der Grundlage des Bundesrats-Be-
schlusses vom 12.6.2009 weiter moderni-
siert.
Quelle: BDB-NRW / 29.05.13
Honoarordnung für
Architekten und
Ingenieure (HOAI 2013)